Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Damit tritt das neue Gesetz ab morgen in Kraft. Wer sich den Gründungszuschuss zu den bisherigen Konditionen sichern möchte, muss noch heute mit Gründungsdatum Dienstag, den 27.12.2011 gründen! (Quelle: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl)
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