Wenn auch Sie unsere Beratungsleistungen im Rahmen des Gründercoaching Deutschland in Anspruch nehmen möchten, dann folgen Sie am Besten der Empfehlung der KfW:
- Schritt 1 - Antrag Gründercoaching auf der Antragsplattform erfassen
Damit Sie den Zuschuss aus dem Programm “Gründercoaching Deutschland” erhalten können, erfassen Sie bitte zuerst Ihre Daten online in der Antragsplattform der KfW.
Die Daten werden in ein PDF-Antragsformular eingetragen, dass sie dann bitte ausdrucken. Natürlich unterstützen wir Sie auch gerne im Rahmen der Antragsstellung.
Hier geht’s zur Antragsplattform für das Gründercoaching der KfW.
- Schritt 2 - Antrag beim KfW Regionalpartner einreichen
Dieses Antragsformular bildet die Grundlage für die Antragstellung beim KfW Regionalpartner, der Ihr erster Ansprechpartner ist.
Ihm stellen Sie Ihre Geschäftsidee vor und liefern ihm darüber hinaus die noch notwendigen Informationen und Formulare. In der Regel handelt es sich hierbei um
- die unterschrieben De-minimis-Erklärung
- eine Kopie der Gewerbeanmeldung (nicht Gewerbeummeldung)
- bei Beantragung des Gründercoaching aus der Arbeitslosigkeit zusätzlich den
Zuwendungsbescheid für Gründungszuschuss aus ALG I oder Einstiegsgeld aus ALG II - sofern die Mehrwertsteuer mitgefördert werden kann einen Nachweis über die
Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung vom Finanzamt oder Ihrem Steuerberater
.
Der Regionalpartner prüft dann, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Förderung im Gründercoaching Deutschland gegeben sind und sendet Ihren Antrag zusammen mit seinem Votum an die KfW. Die KfW entscheidet auf Basis des Votums über Ihren Antrag auf Gründercoaching und informiert Sie schriftlich über ihre Entscheidung.
Hier können Sie den zuständigen Regionalpartner für das KfW Gründercoaching suchen.
Die Antragstellung bei der KfW auf die Gewährung des Beratungszuschusses muss vor Abschluss des entsprechenden Coachingvertrags erfolgen – Mit der Beratung darf vorher noch nicht begonnen werden!
- Schritt 3 - Gründercoach aussuchen
Jetzt wählen Sie den Gründercoach, der Ihren Anforderungen und Wünschen am besten entspricht. Alle für das Gründercoaching zugelassen Berater finden Sie in der KfW Beraterbörse. Hier können Sie sowohl nach Beratungsschwerpunkten als auch nach eventuellen Beratungsprodukten gezielt suchen.
Alternativ gelangen Sie über nachfolgende Links auch direkt zu unseren Beraterprofilen:
Wenn Sie planen die Beratungsleistungen der Unternehmensschmiede in Anspruch zu nehmen, dann schicken Sie uns am besten eine kurze E-Mail mit einer kurzen Darstellung Ihrer Geschäftsidee und Ihrer größten Herausforderungen bei der Existenzsicherung.
Hierfür haben wir ein entsprechendes Online-Formular für Sie vorbereitet.(Link noch offen)Wir setzen uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung um einen Termin zu einem kostenlosen Strategiegespräch zu finden, bei dem wir Ihre Zielsetzung für das Gründercoaching festlegen.
- Schritt 4 - Vertrag Gründercoaching abschließen
Auf Basis des Strategiegesprächs erstellen wir ein detailliertes Angebot. Sind alle Ihre Aufgabenstellungen richtig erfasst, dann schließen wir einen schriftlichen Vertrag über das Gründercoaching ab.
Im Rahmen dieses Vertrags sind die vereinbarten Inhalte und die Dauer des Coachings geregelt sowie die Höhe des Tageshonorars und der Beratungszeitraum entsprechend vereinbart. Diesen Vertrag senden Sie nach Vertragsunter-zeichnung dem entsprechenden Regionalpartner. Die KfW prüft den Coachingvertrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
Die mögliche Höhe Ihres Zuschusses können Sie anhand des Zuschussrechners vorab ermitteln.
- Schritt 5 - Gründercoaching durchführen
Jetzt geht’s an die Arbeit. Wenn Sie Gründercoaching der Unternehmensschmiede in Anspruch nehmen, dann werden Sie gefordert: Jeder Termin hat eine klare Zielsetzung und Sie erhalten bis zum nächsten Termin Aufgaben, die Sie bearbeiten, um Ihre Unternehmung voran zu bringen.
Natürlich stehen wir Ihnen auch zwischen den Terminen per Telefon und E-Mail mit Rat und Tat zur Seite. Die Erfahrung zeigt: Je engagierter Sie gemeinsam mit uns an den Themen arbeiten, desto erfolgreicher werden Sie sein.
- Schritt 6 - Abrechnung des Gründercoaching
Nach dem Abschluss des Gründercoachings erhalten Sie von uns einen Abschlussbericht, der die wichtigsten Ergebnisse zusammenfasst, die wir gemeinsam erarbeitet haben. Dazu gehören auch die entsprechenden Protokolle und Leistungsnachweise. So können Sie jederzeit auf die erarbeiteten Ideen und Strategien zurückgreifen.
Den Abschlussbericht, unsere Gesamtrechnung sowie einen Zahlungsbeleg über Ihren Eigenanteil reichen Sie dann beim Regionalpartner ein. Sie können uns per Abtretungserklärung den Zuschuss der KfW für Ihr Gründercoaching abtreten. Dann zahlen Sie lediglich den Eigenanteil am Beraterhonorar sowie die entsprechende die Mehrwertsteuer auf den Nettorechnungsbetrag, wenn Sie selbst nicht von der Umsatzsteuer befreit sind – den Rest rechnen wir direkt mit der KfW ab.
Für Sie noch individuelle Fragen rund um das Thema Gründercoaching Deutschland haben empfehlen wir Ihnen das Merkblatt Beratungsförderung der KfW Bankengruppe.

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