Wie erwartet hat der Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU und der FDP dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ zugestimmt. Die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss wurden demnach – trotz der Warnung nahezu aller Experten – definitiv beschlossen!
Was bedeutet die Kürzung beim Gründerzuschuss für Sie ganz konkret?
- Das jährliche Budget wird voraussichtlich von 1,8 Milliarden Euro
auf 479 Millionen Euro gesenkt! - Es besteht kein Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss,
sondern der Gründungszuschuss ist ab sofort eine Ermessensleistung - Bei Antragstellung muss künftig ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I
von mindestens 150 Tagen vorliegen - Die Dauer der Zahlung des Gründungszuschuss I wird auf 6 Monate gekürzt
(Gründungszuschuss I = ALG I + Sozialpauschale in Höhe von 300,- €) - Die Dauer der Zahlung des Gründungszuschuss II wird auf 9 Monate erhöht
(Gründungszuschuss II = Sozialpauschale in Höhe von 300,- €)
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