Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant zukünftig alle Personen, die einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, zu einer obligatorischen Alterssicherung zu verpflichten:
Diese Verpflichtung soll den sozialen Schutz von Selbstständigen verbessern – Bestehende Alterssicherungslücken sollen geschlossen und die Rechtslage in Deutschland an die im Ausland angepasst werden.
Die wesentlichen Grundzüge des Konzepts sind:
- Die Altersvorsorgepflicht gilt für alle Selbstständigen mit Ausnahme von bereits anderweitig abgesicherten Personen wie Künstlern, Publizisten, Landwirten sowie in berufsständischen Versorgungswerken abgesicherten Selbstständigen (zum Beispiel Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte etc.).
- Selbstständige im rentennahen ...
MRZ

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